13. März 2019
Stellungnahme zum Konsutaltionspapier des Baseler Ausschusses zur Überarbeitung der Offenlegungsanforderung für die Leverage Ratio
Mit dem Konsultationspapier vom 13. Dezember 2018 unterbreitet der Baseler Ausschuss Vorschläge zur Überarbeitung der Offenlegungsanforderungen für die Leverage Ratio mit dem Ziel der Verhinderung von „window dressing“. Danach soll für bestimmte Geschäfte und abweichend zur bisherigen Praxis durchschnittliche Quartalswerte auf Basis von täglich ermittelten Werten in den Offenlegungsbericht aufgenommen werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu Stellung bezogen.