11. Juni 2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Im Mittelpunkt der Vorlage steht die Einführung einer spezifisch strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen. Der Entwurf bricht mit dem Grundsatz deutschen Rechts, aufgrund des im Rechtstaatsprinzip verankerten Schuldprinzips strafrechtliche Sanktionen nur gegenüber natürlichen Personen zu verhängen. Der Entwurf ist damit sowohl rechtssystematisch als auch für die Unternehmenspraxis von herausragender Bedeutung. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt daher die Gelegenheit wahr, hierzu wie folgt Stellung zu nehmen.

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