11. Mai 2018
Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Durchführung der Aktionärsrechterichtlinie
Die Europäische Kommission hat am 11. April 2018 den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Ausübung von Aktionärsrechten veröffentlicht und um Feedback gebeten, um die Interessen der involvierten Parteien angemessen berücksichtigen zu können. Die Verordnung regelt Einzelheiten für die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und enthält Details zur Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu am 9. Mai 2018 eine Stellungnahme abgegeben.