11. September 2018
Stellungnahme zur Umsetzung der „Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“
Der Deutschen Kreditwirtschaft ist bewusst, dass die Herausforderungen für den nationalen Normengeber bei der Umsetzung der o. a. EU-Richtlinie sehr groß sind. Denn es gilt ein europäisches Normengerüst umzusetzen, das neben den richtlinienimmanenten Unbestimmtheiten zusätzlich eine Vielzahl von Rechtsbegriffen und Tatbestandsvoraussetzungen enthält, die mit ihrer ursprünglichen Formulierung nicht handhabbar sind und auch nicht dem aus der Verfassung für Eingriffsnormen abgeleiteten Bestimmtheits-gebot entsprechen.