2. September 2016
Anhörung zur Allgemeinverfügung gemäß § 4b Abs. 1 WpHG bezüglich sogenannter Bonitätsanleihen
Der Bankenverband hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) am 2. September 2016 eine Stellungnahme zum Entwurf einer Allgemeinverfügung zu Bonitätsanleihen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben. Die DK unterstützt das Bestreben der BaFin, den Anlegerschutz in Deutschland weiter zu verbessern. Sie hält aber ein pauschales Verbot des Vertriebs aller Bonitätsanleihen an alle Privatkunden für jedenfalls unverhältnismäßig.